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   VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765   

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VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765 (https://dejure.org/2007,29394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.07.2007 - 8 BV 06.1765 (https://dejure.org/2007,29394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 8 BV 06.1765 (https://dejure.org/2007,29394)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 23.05.2000 - 8 A 99.40053
    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Sie befürchtete bei Verwirklichung des Vorhabens eine starke Mehrbelastung der durch ihr Gemeindegebiet führenden BAB A 96. Der Senat hat die Klage mit Urteil vom 23. Mai 2000 abgewiesen (Az. 8 A 99.40053).

    Bereits in ihrem Klageverfahren gegen die Planfeststellung für die BAB A 96 (U....-A....) musste sie sich entgegenhalten lassen, dass weder bestehende Planungen entlang der BAB A 96 gravierend beeinträchtigt noch jegliche Planungsmöglichkeiten für die Zukunft verbaut würden (vgl. Urteil des Senats vom 23.5.2000, Az. 8 A 99.40053 - juris).

    Insbesondere hinsichtlich der von ihr genannten einfachen Bebauungspläne im Sinn von § 30 Abs. 3 BauGB wurde die Frage der Anpassung bereits im Urteil des Senats vom 23. Mai 2000 (a.a.O.) angesprochen.

  • VGH Bayern, 04.08.1998 - 8 B 97.62
    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Denn dieser setzt einen andauernden rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff des Beklagten voraus (vgl. BVerwGE 94, 100/104 [BVerwG 26.08.1993 - 4 C 24/91] ; BayVGH vom 4.8.1998 NJW 1999, 666).

    Damit ist das für die Verwirkung erforderliche Zeitmoment in jedem Fall zu bejahen, insbesondere wenn man bedenkt, dass die längste Verjährungsfrist nach § 197 BGB 30 Jahre beträgt, die z.B. auch für den allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch gilt (vgl. BayVGH vom 4.8.1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Das Verwaltungsgericht hat die Verpflichtungsklage (vgl. BVerwGE 41, 178; 80, 7; BVerwG vom 7.3.2007 UPR 2007, 233 [BVerwG 07.03.2007 - BVerwG 9 C 2/06] ) gegen den ablehnenden Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 22. Dezember 2004 im Ergebnis zu Recht abgewiesen.

    Ein Anspruch der Klägerin auf nachträgliche Schallschutzmaßnahmen lässt sich ebenso wenig auf Art. 75 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG (vgl. früher § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974) stützen, denn eine rückwirkende Anwendung dieser Vorschrift auf Bundesfernstraßen, die vor dem 7. Juli 1974 planfestgestellt worden sind, ist ausgeschlossen (vgl. BVerwG vom 7.3.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes am 1. Januar 1977 (GVBl S. 544) wurde für die Verbindlichkeit einer Zusage die Schriftform nicht für erforderlich gehalten (vgl. BGHZ 23, 36; BVerwGE 26, 31 ).

    Jedoch war schon damals nach einhelliger Auffassung für die Rechtsverbindlichkeit jeder verwaltungsrechtlichen Zusage erforderlich, dass diese im Rahmen der Handlungszuständigkeit der Behörde von einem Bediensteten abgegeben wurde, der nach seiner Stellung in der Behörde zu derartigen Erklärungen befugt war (vgl. BVerwG vom 24.6.1966 DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - BVerwG VI C 72/63] ; BVerwGE 26, 31; 49, 244 ) .

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Damit ist nicht dargetan, dass im Gemeindegebiet der Klägerin durch die bestehende BAB A 96 weitere Planungen weitgehend unmöglich gemacht würden (vgl. BVerwGE 74, 124/132 [BVerwG 11.04.1986 - BVerwG 4 C 51/83] ).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Insoweit muss sie sich auf die Priorität der Fachplanung einstellen (vgl. BVerwGE 71, 150 [BVerwG 22.03.1985 - BVerwG 4 C 63.80] ; 77, 285; BVerwG vom 27.8.1997 NVwZ-RR 1998, 290).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1972 - V 1167/70
    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Dies wird durch den von Klägerseite angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22. Februar 1972 ( NJW 1972, 1589 [VGH Baden-Württemberg 22.02.1972 - V 1167/70] ), der zudem drei Jahre später ergangen ist, nicht infrage gestellt.
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Zwar konnte ein Vorbehalt im Planfeststellungsbeschluss auch Schutzauflagen erfassen (vgl. heute Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG ), die erforderlich wurden, um erkannten Gefahren zu begegnen, soweit dies nicht dem Gesichtspunkt der Problembewältigung widersprochen hätte (vgl. BVerwGE 57, 297/301 [BVerwG 09.03.1979 - BVerwG 4 C 41.75] ; 61, 307 /312 ).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Zwar konnte ein Vorbehalt im Planfeststellungsbeschluss auch Schutzauflagen erfassen (vgl. heute Art. 74 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG ), die erforderlich wurden, um erkannten Gefahren zu begegnen, soweit dies nicht dem Gesichtspunkt der Problembewältigung widersprochen hätte (vgl. BVerwGE 57, 297/301 [BVerwG 09.03.1979 - BVerwG 4 C 41.75] ; 61, 307 /312 ).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
    Darüber hinaus könnte der Klägerin kein Anspruch auf passiven Schallschutz zustehen, da sie insoweit nicht Sachwalterin der Interessen ihrer Bürger ist (vgl. BVerwG vom 12.9.1980 DVBl 1981, 218 [BVerwG 12.09.1980 - BVerwG 7 C 23.79] ; vom 29.6.1983 NVwZ 1983, 610).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 23.79

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen die Ablehnung des Zusammenschlusses mehrerer das

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

  • BVerwG, 10.10.1968 - IV B 128.68

    Verjährung von Erschließungsbeiträgen

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65

    Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen

  • VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

  • VGH Bayern, 13.07.2018 - 8 CE 18.1071

    E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung

    Es handelt sich demnach um einen Sammelbegriff für Einrichtungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Straße stehen und nicht bereits zum Straßenkörper zählen, weil es sich um weniger massive Eingriffe an der Straße handelt und sie relativ leicht wieder beseitigt werden können (vgl. zu dieser Abgrenzung BayVGH, U.v. 17.7.2007 - 8 BV 06.1765 - UPR 2008, 38 = juris Rn. 66 f.).
  • BGH, 01.10.2013 - XI ZR 28/12

    Widerruf einer Subventionsbewilligung: Zuständigkeit eines Landesministers zur

    Die Wirksamkeit einer Zusage setzt aber - anders als die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltend gemacht hat - voraus, dass sie im Rahmen der Handlungszuständigkeit der jeweiligen Behörde und von einem Bediensteten abgegeben worden ist, der nach seiner Stellung in der Behörde zu derartigen Erklärungen befugt ist (vgl. BVerwGE 26, 31, 36; 49, 244, 248; BVerwG, BeckRS 1988, 31247101; BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 8 BV 06.1765, juris Rn. 50).

    Weiter geht das Berufungsgericht in Anwendung insoweit nicht revisiblen Landesrechts (vgl. § 545 Abs. 1 ZPO aF, Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG) davon aus, dass für die vorliegende Zusage nicht der Minister, sondern nach dem Geschäftsbesorgungsvertrag vom 27. Mai/8. Juni 1993 die Klägerin als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 2 Satz 2 InvestitionsbankG; § 3 Abs. 3 Satz 4 der Satzung der Klägerin in der Fassung vom 11. August 2004) zuständig war (vgl. insoweit auch BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 8 BV 06.1765, juris Rn. 51).

    Dabei bedarf keiner Klärung, ob bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung ein ungeschriebenes Selbsteintrittsrecht angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1962 - III ZR 15/61, juris Rn. 31), da vorliegend das Zuständigkeits- bzw. Organisationsrecht des Landes regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Aufsichtsbehörde zum Selbsteintritt berechtigt ist (vgl. dazu BVerwG, Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 84; BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 8 BV 06.1765, juris Rn. 52).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    Unter diesen Voraussetzungen können auch Anträge, die auf Einhaltung konkreter Grenzwerte - als geschuldeten Erfolg - gerichtet sind, dem Beklagten jedoch die Wahl der Mittel zur Erreichung dieses Ziels lassen, hinreichend bestimmt sein (BVerwG, Urt. v. 05.09.2013, a.a.O. Rn. 55f.; BGH, Urt. v. 05.02.1993 - V ZR 62/91 - BGHZ 121, 248, juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2002 - 10 S 1559/01 - VBlBW 2002, 483; OVG Bln.-Bdbg., Urt. v. 11.06.2014 - OVG 6 A 18/14 - juris Rn. 15; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159; Urt. v. 17.07.2007 - 8 BV 06.1765 - juris Rn. 45f.).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

    Es wäre deshalb erforderlich gewesen, dass sie in ihrem Klageantrag die konkret zu schützenden Baugebiete oder die betroffenen gemeindlichen Einrichtungen umschreibt, bei denen sie die Einhaltung der Lärmgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung begehrt (vgl. BayVGH vom 17.7.2007 UPR 2008, 38 RdNrn. 45 ff.).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40050

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

    Es wäre deshalb erforderlich gewesen, dass sie in ihrem Klageantrag die konkret zu schützenden Baugebiete oder die betroffenen gemeindlichen Einrichtungen umschreibt, bei denen sie die Einhaltung der Lärmgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung begehrt (vgl. BayVGH vom 17.7.2007 UPR 2008, 38 RdNrn. 45 ff.).
  • VG Ansbach, 08.05.2020 - AN 4 E 20.00313

    Schließen von Türen und Fenstern während des Rauchens der Shishas

    Wird dem Adressaten durch den Verwaltungsakt ein Handeln, Dulden oder Unterlassen aufgegeben, muss der Inhalt des Verwaltungsakts so klar, vollständig und unzweideutig erkennbar sein, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BVerwG, U.v. 2.7.2008 - 7 C 38/07 - BVerwGE 131, 259 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 17.7.2007 - 8 BV 06.1765 - juris Rn. 55; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 37 Rn. 5; Weber in Dirnberger u.a., PdK Bayern, VwZVG, Art. 19, 7.4.1).
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